Update zum Corona-Virus


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
aufgrund der sich schnell ausbreitenden Omikron-Virusvariante mit Inzidenzen über 350 kommt in nahezu allen hessischen Landkreisen oder kreisfreien Städten die sogenannte „Hotspot-Regel“ zur Anwendung.
 
Dies führt dazu, dass in den gedeckten Sportstätten, mithin in den Reithallen, nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test (2Gplus-Regel) eingelassen werden dürfen. Dies gilt jeweils nicht für Kinder unter 18 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie nicht für (auch ehrenamtlich) Beschäftigte, für welche die Arbeitsschutzregelungen des Bundes gelten.
 
Außerdem benötigen Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) in Bereichen, welche unter die 2Gplus-Regel fallen, keinen zusätzlichen Negativ-Nachweis.
 
In den ungedeckten Sportstätten, mithin auf den Reitplätzen, ist die Sportausübung nur für Geimpfte oder Genesene (2G-Regel) mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren möglich.
 
Die Anwendung dieser Regeln endet erst dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag. Der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist jeweils zu entnehmen, ab welchem Tag die Regeln für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Anwendung finden und ab wann diese enden.
 
Aus dem Gesichtspunkt des Tierwohls ist es ungeimpften und nicht genesenen Personen weiterhin möglich, die Versorgung der Pferde sicherzustellen, mithin diese auch zu bewegen.
 
Aufgrund dessen, dass nunmehr jedoch auf den ungedeckten Sportstätten die 2G-Regel gilt, ist die Sportausübung, mithin das Reiten, für diesen Personenkreis auch auf den Reitplätzen untersagt.
 
Weitere Einzelheiten können Sie den FAQs des Landessportbundes Hessen (LSBH) unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/ entnehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Hendrik Langeneke
Geschäftsführer
 
Pferdesportverband Hessen
Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8034-15, Fax: -20
E-Mail: hendrik.langeneke@psv-hessen.de